Abgabengerichtliche Streitigkeiten Schwerin
Die Abgabenordnung (AO) ist die Verfahrensordnung für den rechtlichen Umgang des Steuerzahlers mit dem Finanzamt. Bei abgabenrechtlichen Streitigkeiten mit der Finanzbehörde müssen Sie wissen, dass es im Gegensatz zur Zivilgerichtsbarkeit nur zwei Gerichtsinstanzen gibt, die in Ihrem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Recht sprechen können: das Finanzgericht als Tatsacheninstanz und der Bundesfinanzhof in München als Revisionsinstanz. Das Finanzgericht steht verglichen mit der Zivilgerichtsbarkeit auf der Stufe der Oberlandesgerichte. Spruchkörper in der Finanzgerichtsbarkeit ist daher grundsätzlich ein Senat ( drei Berufsrichter und zwei Laienrichter ). Es fehlt also in abgabenrechtlichen Streitigkeiten eine Tatsacheninstanz unterhalb des Finanzgerichtes, vergleichbar dem Amts- und Landgericht in der Zivilgerichtsbarkeit. Diese Tatsacheninstanz wird in abgaberechtlichen Streitigkeiten durch die in Finanzämter integrierten Rechtsbehelfsstellen, die mit besonders qualifizierten Sachbearbeitern und auf Sachgebietsleiterebene meist mit Juristen besetzt sind. Erst wenn die Rechtsbehelfsstelle nach gründlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage dem Einspruch nicht statt gibt und eine Einspruchsentscheidung erlasst, wird Ihnen der Weg durch eine Klage gegen die Einspruchsentscheidung zum Finanzgericht eröffnet. In abgaberechtlichen Streitigkeiten schwieriger Art brauchen Sie also für die Auseinandersetzung mit der Rechtsbehelfsstelle Ihres Finanzamtes die fachkundige Unterstützung eines Fachanwaltes für Steuerrecht, der die nötige Erfahrung im Umgang mit der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes hat. Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie bei abgabenrechtlichen Streitigkeiten komplexer Art mit mir einen Besprechungstermin. Gegenstandswert für mein Honorar ist der strittige Steuerbetrag.
