Finanzgerichtliche Streitigkeiten Schwerin
Wenn die Rechtsbehelfsstelle Ihres Finanzamtes eine Einspruchsentscheidung erlassen hat, ist für
finanzgerichtliche Streitigkeiten in ganz besonderem Male der qualifizierte Rat des
Fachanwaltes für Steuerrecht gefordert. Vor den Finanzgerichten besteht zwar kein Anwaltszwang. Sie können sich
also auch selber vor dem Finanzgericht vertreten, wenn Sie sich dies zutrauen. Sie sollten aber wissen, dass es für das Verfahren vor
den Finanzgerichten eine eigene Verfahrensordnung (die Finanzgerichtsordnung, FGO) gibt. Überlassen sie Ihre Vertretung vor dem
Finanzgericht besser dem Fachmann. Die Richter in der Finanzgerichtsbarkeit stammen zum weitaus
überwiegenden Teil aus dem höheren Dienst (Juristen) der Finanzverwaltung. Einen Rechtsstreit vor dem
Finanzgericht zu gewinnen, ist daher nicht einfach. Vertrauen Sie sich daher mir als erfahrenen
Fachanwalt für Steuerrecht an, wenn sie finanzgerichtliche Streitigkeiten auszutragen haben. Das
anwaltliche Honorar bemisst sich auch in diesem Fall nach der strittigen Steuer.
