Steuerstrafrecht Schwerin


Die Abwehrberatung ist im Steuerstrafrecht besonders gefordert. Die Bußgeld- und Strafsachenstellen schließen oft über das vertretbare Maß hinaus und eröffnen Strafverfahren in Fallen, in denen dies in keiner Weise angezeigt ist. Wenn die BuStra die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens mitteilt, handeln Sie nicht voreilig und erscheinen dort zu einem Vernehmungstermin, den die BuStra angeordnet hat. Beauftragen Sie mich als Fachanwalt für Steuerrecht und überlassen Sie mir die Verhandlung mit der BuStra. Ich habe das Recht auf Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Wenn ich dies getan habe, kann ich den Inhalt der Ermittlungsakte mit Ihnen besprechen. Dann können wir aufgrund unserer gemeinsamen Beratung entscheiden, was der BuStra vorgetragen werden soll. Im Steuerstrafrecht landen nur wenige, größere Falle vor dem Richter. In der Regel wird das Steuerstrafverfahren gegen Zahlung einer Auflage nach § 153a StPO eingestellt, wenn Sie nicht vorbestraft sind. Um dies zu erreichen, sollten Sie meinen fachkundigen Rat als Fachanwalt für Steuerrecht in Anspruch nehmen.